Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Eschborn Niederhöchstadt

Der Arbeitskreis Flüchtlinge sucht Paten für einzelne Flüchtlinge oder Flüchtlingsfamilien

"Patenschaften für Flüchtlinge" ist Bestandteil einer Willkommenskultur für Flüchtlinge, die den Bürgern die Möglichkeit gibt, Flüchtlingen Hilfestellungen zu geben. Eine Patenschaft orientiert sich modellhaft an einem gut funktionierenden, nachbarschaftlichen oder verwandtschaftlichen Verhältnis. Rechtlich gibt es keine einschränkende Auflage für die Ausgestaltung einer Patenschaft, vielmehr richtet sich diese ganz an den Bedürfnissen der Flüchtlinge und den Möglichkeiten der Paten aus.

Was heißt das konkret?

Am wichtigsten ist natürlich die sprachliche Verständigung. Hier müssen Möglichkeiten gefunden werden, wenn es nicht mit Englisch oder einer sonstigen Sprache klappt, die Paten und Flüchtlinge gemeinsam sprechen. Immer wieder nötig ist die Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, die bei den unterschiedlichsten Anlässen anfallen. Schriftwechsel und Kommunikation mit Behörden sind für Asylbewerber und Flüchtlinge meistens weder inhaltlich noch sprachlich verständlich. Das Begleiten eines Asylbewerbers bei Behördenangelegenheiten kann deshalb eine große Hilfe sein.

Sichtung der Wohnung: Schauen, was noch fehlt, damit sich die Flüchtlinge in der Wohnung wohlfühlen und schauen, was man selbst besorgen kann oder woanders herbekommt.

Anmeldung bei der Stadt und Mitteilung der neuen Meldeadresse.

Eröffnung eines Bankkontos und Mitteilung der Kontoverbindungen an die zuständigen Sozialarbeiter zur Auszahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Flüchtlinge erhalten zur Überbrückung der ersten Tage ca. EUR 50,00 pro Person zum Einkaufen. Gemeinsame Erkundung der Einkaufsmöglichkeiten und der erste Einkauf für Lebensmittel und lebensnotwendige Sachen. Die Flüchtlinge haben anfangs nur wenig Geld, werden aber nach der Antragstellung auf Asyl nach dem Aslybewerberleistungsgesetz finanziert.

Klärung gesundheitlicher Probleme und Bedürfnisse, Termine bei Ärzten, die Flüchtlinge ohne allzu lange Wartezeiten behandeln.Anmeldung von Kindern in der Schule oder in der Kita. Flüchtlingskinder haben in Hessen die gleichen Rechte wie hier geborene Kinder.

Termin bei der Ausländerbehörde zur Aktualisierung der Aufenthaltsgestattung und Eintragung der neuen Adresse und Residenzpflicht.
Klärung aufenthaltsrechtlicher Fragen: Es ist nicht verkehrt, die Flüchtlinge zu Terminen zu begleiten, weil man relativ schnell erfährt, wo es klemmen oder ob und wann Rechtsberatung bzw. rechtlicher Beistand notwendig werden könnte.

Viele Asylbewerber leiden darunter, keiner Beschäftigung oder Arbeit nachgehen zu können. Die Langeweile und ihre unsicheren Perspektiven machen sie oft mutlos, manchmal auch aggressiv. Ehrenamtliche können hier Freizeitmöglichkeiten wie die Teilnahme am Sport in örtlichen Vereinen, Deutschkurse oder kulturelle Aktivitäten organisieren.

Voraussetzungen

Lust und Zeit, sich um einen Flüchtling oder eine Flüchtlingsfamilie zu kümmern sind die Grundbedingungen für eine Patenschaft. Paten sind bereit und willens, fremden Menschen, die sich in einer schwierigen Lebensphase befinden, kulturvermittelnd und helfend zur Seite zu stehen und sie nach Bedarf und eigenem Vermögen zu begleiten und zu unterstützen.Soziale und kommunikative Kompetenzen sowie Offenheit für andere Kulturen. Dazu kommt die Fähigkeit zum selbstständigen Gestalten der Patenschaftsbeziehung. Wichtig sind auch Verantwortungsbewusstsein und Verbindlichkeit, denn Flüchtlinge brauchen verlässliche Partnerinnen und Partner. Sie sind zu einem herzlichen, gleichberechtigten und offenen Umgang mit Anderen fähig. Sie bringen die Bereitschaft mit, selbst zu lernen und sich auf kulturelle Unterschiede einzulassen. Sie wahren die persönlichen Grenzen anderer. Wer eine Patenschaft übernimmt, sollte in den nächsten Monaten vor Ort sein und ein paar Stunden Zeit pro Woche einplanen. Entscheidend ist dabei, dass es gelingt, ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufzubauen. Die Paten geben den Flüchtlingen Hilfe zur Selbsthilfe, d. h. Hilfestellung soll da gegeben werden, wo sie nötig ist und immer darauf zielen, dass die Flüchtlinge ihre Angelegenheiten selbständig regeln.

Paten müssen volljährig sein. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis muss beantragt werden.

Herzliche Grüße,
Christiane Otter

Kontakt: fluechtlinge@eschborn.de

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